KOM legt Bericht über die Rechtsstaatlichkeit vor
Die KOM hat am 5. Juli ihren Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 vorgelegt. Der jährliche Bericht erscheint mittlerweile in der 4. Ausgabe. Die KOM ordnet darin die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten anhand der Themenbereiche „Justizsysteme“, „Rahmen für die Korruptionsbekämpfung“, „Medienpluralismus“ und „institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung“ ein.
In ihrem diesjährigen Bericht stellt die KOM einen positiven Trend fest. So hätten die Mitgliedstaaten rund 65 % der letztjährigen Empfehlungen ganz oder teilweise umgesetzt. Gleichzeitig bestünden mit Blick auf einige Mitgliedstaaten aber nach wie vor systemische Bedenken. Kritisiert werden hier vor allem Polen und Ungarn.
Was die deutsche Justiz angeht, hebt die KOM lobend hervor, dass deren Unabhängigkeit von der breiten Öffentlichkeit als sehr hoch wahrgenommen werde. Auch sei der Grad der Digitalisierung der Justiz in Deutschland insgesamt sehr gut. Kritisch sieht die KOM aber die personelle Ausstattung der Justiz und auch die Besoldung von Richterinnen und Richtern. Die KOM empfiehlt Deutschland diesbezüglich: „seine Bemühungen zu intensivieren, angemessene Ressourcen für das Justizsystem bereitzustellen, auch in Bezug auf die Vergütung von Richterinnen und Richtern, und dabei europäische Standards für die Ressourcen und die Vergütung im Justizsystem zu berücksichtigen“.
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und die enthaltenen Empfehlungen der KOM sind für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich. Der Bericht ergänzt lediglich die im Vertrag verankerten Mechanismen, mit denen die EU auf schwerwiegende rechtsstaatliche Probleme in den Mitgliedstaaten reagieren kann. Jaschar Stölting