KOM legt Cyberresilienzgesetz vor
Die KOM hat am 15. September ihr Cyberresilienzgesetz vorgestellt.
Mit der VO möchte die KOM mit dem Internet verbundene Geräte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sicherer machen. Dazu sollen Cybersicherheitsvorschriften für Hersteller und Entwickler von Produkten mit digitalen Elementen eingeführt werden. Dies gilt sowohl für Hard- als auch für Software.
Die Vorschriften betreffen die Gestaltung, Entwicklung, Herstellung und das Inverkehrbringen dieser Produkte. Die Hersteller werden außerdem verpflichtet, während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts für seine Cybersicherheit verantwortlich zu bleiben, z. B. durch die Veröffentlichung von Software-Updates. Nutzer müssen ferner über die Cybersicherheit der Produkte informiert werden.
Cybersicherheit ist eine der obersten Prioritäten der KOM. Nach ihren Schätzungen beliefen sich die weltweiten Kosten von Cyberkriminalität im Jahr 2021 auf 5,5 Billionen €.
Das jetzt vorgeschlagene Cyberresilienzgesetz wird als nächstes im Rat und EP beraten. Jaschar Stölting