KOM legt Europäischen Innovationsakt vor

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Die KOM hat am 9. September mehrere Maßnahmen vorgelegt, um Forschung und Innovation in Europa zu stärken und innovative Ideen schneller in die Anwendung zu bringen. Dazu gehören der Vorschlag für einen Europäischen Innovationsakt, eine Empfehlung des Rates zu regulatorischen Reallaboren sowie eine begleitende Mitteilung. Hindernisse im Binnenmarkt sollen auf diese Weise abgebaut und Innovationsketten von der Finanzierung über die öffentliche Nachfrage bis zur Markteinführung gestärkt werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf einer innovationsfreundlicheren öffentlichen Beschaffung. Der Innovationsakt soll hierfür einheitliche Regeln schaffen, Innovation stärker berücksichtigen und grenzüberschreitende Beschaffungen erleichtern. Eine „Made-in-Europe“-Präferenz soll zudem europäische Wertschöpfung fördern. Geistiges Eigentum soll insbesondere von Start-ups besser als Finanzierungsquelle genutzt werden. Zudem sollen ein Kompetenzzentrum und ein digitaler Marktplatz die Bewertung und Vermittlung von Patenten erleichtern.
Regulatorische Reallabore sollen Unternehmen, Forschung und Behörden dabei unterstützen, neue Technologien unter kontrollierten Bedingungen zu erproben. Ein EU-Referenzrahmen soll hierfür einen einheitlichen Ansatz schaffen. Insgesamt soll der Innovationsakt Europas Forschung besser in marktfähige Anwendungen überführen und Hürden bei Finanzierung, Beschaffung und Erprobung abbauen. Stella Tutunzi
