KOM legt Mitteilung zu modernisiertem EU-Gesetzgebungsprozess vor
Die KOM hat am 28. April ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der EU-Rechtsetzung vorgelegt, das darauf abzielt, EU-Vorschriften einfacher zu gestalten und effektiver durchzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

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Zentral ist eine stärkere Beachtung der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzipien sowie eine disziplinierte Nutzung delegierter und durchführender Rechtsakte durch die KOM. Im Binnenmarkt sollen überall dort, wo rechtlich möglich, vollständige Harmonisierungen und erschöpfende VOen Vorrang erhalten.
Gesetze sollen durch Evaluierungsklauseln, Monitoring und gegebenenfalls Sunset-Klauseln anpassungsfähig bleiben. Standardisierte Formulierungen, realistische Umsetzungsfristen sowie Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sollen die Implementierung erleichtern. Folgenabschätzungen sollen fokussierter, verhältnismäßiger und häufiger eingesetzt sowie vom Regulatory Scrutiny Board geprüft werden. Außerdem sollen Konsultationsverfahren gestrafft, flexibler gestaltet und durch automatisierte Rückmeldungen transparenter gemacht werden.
Eine „regulatorische Tiefenreinigung“ in zwölf ausgewählten Bereichen sowie eine neue hochrangige Simplification Platform sollen weitere Bürokratie abbauen.
Zudem werden Durchsetzungsmechanismen gestärkt, um Verstöße gegen EU-Recht frühzeitig zu verhindern.
Schließlich plant die KOM, das sog. „Gold-Plating“ durch Leitfäden, Monitoring und länderspezifische Nachverfolgung im Europäischen Semester konsequenter einzudämmen. Tim Härtner/Tanja Winninger
