KOM legt neue Vorschriften für geistiges Eigentum vor
Am 27. April hat die KOM neue Patentvorschriften vorgelegt, mit denen die Lizenzierungssysteme der Mitgliedstaaten harmonisiert und somit Kosten sowie Bürokratieaufwand gesenkt werden sollen. Die Vorschriften sollen insbesondere KMU dabei helfen, ihre Erfindungen optimal zu verwerten, neue Technologien zu nutzen und zur Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Souveränität der EU beizutragen.
Die Patentinitiativen betreffen dabei drei Schlüsselbereiche. (1) Zum einen soll das System zur Nutzung standardessenzieller Patente in der EU transparenter und vorhersehbarer werden. Dafür sollen unter anderem ein Register für standardessenzielle Patente, Sachverständigengutachten zu Gesamtlizenzgebühren sowie Unterstützungsmaßnahmen für KMU eingerichtet werden. (2) Zum anderen sollen über ein neues EU-weites Instrument Zwangslizenzierungen in Krisensituationen für alle Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Dies soll greifen, wenn freiwillige Vereinbarungen nicht verfügbar oder angemessen sind. (3) Und weiterhin soll das bestehende einheitliche Patent um ein einheitliches ergänzendes Schutzzertifikat ergänzt werden, das einheitlich für alle in der Anmeldung angegebenen Mitgliedstaaten gelten soll.
Der Vorschlag der KOM steht im Zusammenhang mit dem einheitlichen Patentsystem, das am 1. Juni in Kraft tritt, sowie einem neuen Gutscheinsystem im Rahmen des KMU-Fonds 2023 für Patente für Pflanzensorten. Annalena Rehkämper /Marcus Körber