KOM legt Paket im Kampf gegen Geldwäsche vor
Am 20. Juli hat die KOM ein umfangreiches Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Das Paket besteht aus insgesamt vier Legislativvorschlägen, darunter einer VO zur Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, einer VO zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften, auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht sowie wirtschaftliches Eigentum, der sechsten RL zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und einer Revision der Geldtransfer-VO aus 2015 mit dem Ziel der Möglichkeit zur Rückverfolgung von Krypto-Transaktionen.
Eines der Kernelemente des Pakets dürfte die Schaffung einer eigenen EU-Behörde sein, die für die Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die Koordination der Arbeiten der nationalen Behörden zuständig sein wird. Vorgesehen ist weiterhin, die bestehenden Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor auszuweiten und alle Diensteanbieter der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität zu unterwerfen.
Zudem schlägt die KOM die Einführung einer EU-weit geltenden Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen vor, da sich hohe Barzahlungen nur schwerlich aufdecken ließen und für Straftäter eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche böten. Laut Angaben der KOM würden derartige Obergrenzen bereits in nahezu zwei Dritteln der Mitgliedstaaten gelten. Deutschland kennt eine derartige Obergrenze bislang nicht.