KOM legt Paket zur Kapitalmarktunion vor
Die KOM hat am 7. Dezember ein Paket mit weiteren Elementen zur Vollendung der Kapitalmarktunion vorgelegt. Das sechs Initiativen umfassende Paket besteht dabei im Wesentlichen aus Änderungen im Bereich des Clearings, im Bereich der Insolvenz von Nicht-Kreditinstituten sowie im Bereich der Notierung an öffentlichen Märkten.
Mit den neuen Regeln zum Clearing möchte die KOM es den zentralen Gegenparteien (CCP) zum einen erleichtern, Produkte schneller und einfacher zu erweitern. Zum anderen möchte sie Anreize für die EU-Marktteilnehmer schaffen, Clearingdienste von EU-CCPs stärker in Anspruch zu nehmen. Zudem soll der EU-Aufsichtsrahmen für CCP gestärkt werden.
Beim Insolvenzrecht beabsichtigt die KOM neben vereinfachten Insolvenzregeln für Kleinstunternehmen eine graduelle Harmonisierung der 27 bestehenden nationalen Regeln. Dafür sollen Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse ergriffen, Gläubigerausschüsse zur gerechten Verteilung des beigetriebenen Werts geschaffen, sog. pre-pack-Verfahren, d.h. Veräußerungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eingerichtet und eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung eingeführt werden.
Eine Notierung an KMU-Wachstumsmärkten soll für Unternehmen dadurch attraktiver werden, dass Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in der EU eingeführt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, die Prospekt-Vorschriften zu erleichtern und die Dokumentationspflichten insgesamt zu vereinfachen. Zudem sollen Vorschriften hinsichtlich des Marktmissbrauchs einfacher und klarer gestaltet werden. Christoph Frank