KOM legt Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU vor
Die Europäische Kommission (KOM) hat am 28.10.2020 eine RL über angemessene Mindestlöhne in der EU vorgelegt. Bei ihrem Amtsantritt hatte KOM-Präsidentin von der Leyen angekündigt, ein Rechtsinstrument vorzulegen, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU einen gerechten Mindestlohn erhalten und die nationalen Traditionen und die Tariffreiheit der Sozialpartner geachtet werden.
Zwischen 2007 und 2018 ist der Anteil der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit von Armut betroffen sind, von 8,3 % auf 9,4 % der Erwerbstätigen in der EU angestiegen. In allen EU-Mitgliedstaaten (MS) existieren Regelsysteme für Mindestlöhne. In 21 Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne, und in 6 MS (Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) wird der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt.
Der Vorschlag sieht Maßnahmen in drei Bereichen vor:
- bessere Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne (wo diese bereits existieren)
- Förderung von Tarifverhandlungen (bei einer tarifvertraglichen Abdeckung von weniger als 70 % sollen die MS einen Rahmen vorsehen, der die Voraussetzungen für Tarifverhandlungen schafft)
- bessere Durchsetzung und besseres Monitoring in den MS (jährliche Berichterstattung der MS an die KOM).
Die folgenden Kriterien sollen bei der Festlegung von angemessenen Mindestlöhnen berücksichtigt werden: die Wachstumsrate der Bruttolöhne, die Entwicklung der Arbeitsproduktivität, das allgemeine Bruttolohnniveau, die Lohnverteilung sowie die Kaufkraft bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Steuern und Sozialleistungen.
Wenn Rat und EP den Vorschlag annehmen, müssen die MS die Bestimmungen der RL innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Florian Lescow
PM der KOM zur RL über angemessene Mindestlöhne in der EU