KOM legt Vorschlag zur Verlängerung von Zollpräferenzen vor
Die KOM hat am 4. Juli einen Vorschlag für die Verlängerung der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer unter dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU für den Zeitraum 2024-2027 vorgelegt.
Die derzeit geltenden Regeln des APS laufen Ende des Jahres aus. Die KOM hatte im September 2021 einen Vorschlag für ein neues APS vorgelegt, welches einen Fokus auf die am wenigsten entwickelten Länder, die Förderung von Klima- und Umweltstandards sowie flexiblere Reaktionen und Rücknahmen von Präferenzen z. B. bei Verstößen gegen internationale Standards umfassen sollte. Bislang konnten sich Rat und EP nicht auf eine Aktualisierung der APS-Regeln einigen. Die KOM schlägt daher die Verlängerung des bestehenden Regelwerks vor, sodass die erfassten Staaten weiterhin von den Handelspräferenzen profitieren können.
Die APS-VO ist ein unilaterales Handelsinstrument, mit dem EU-Einfuhrzölle auf Erzeugnisse aus schutzbedürftigen Ländern mit niedrigem Einkommen beseitigt oder gesenkt werden. Dies soll zur Beseitigung von Armut und einer nachhaltigen Entwicklung der Länder und ihrer Teilhabe an der Weltwirtschaft beitragen. Das APS betrifft rund zwei Mrd. Menschen in 65 Ländern. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Gesamteinfuhren in die EU im Rahmen des APS auf 80 Mrd. €. 44% dieser Einfuhren stammten aus den am wenigsten entwickelten Ländern, für die das Abkommen in der Variante „Alles außer Waffen“ gilt, sodass alle Waren – ausgenommen Waffen und Munition – zollfrei in die EU eingeführt werden können. Annalena Rehkämper/Marcus Körber