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2. Mai 2022/inDeutsch, Justiz & Inneres

KOM mit Initiative zur Verbesserung der legalen Migration für den Arbeitsmarkt

Die KOM hat am 27. April eine Initiative zur Verbesserung der legalen Migration für den Arbeitsmarkt in der EU vorgestellt. Dazu schlägt die KOM neben praktischen Schritten eine Aktualisierung des bestehenden Rechtsrahmens vor, nämlich eine Überarbeitung der RLen über die kombinierte Erlaubnis und den langfristigen Aufenthalt.

Mit der Überarbeitung der RL über die kombinierte Erlaubnis möchte die KOM bürokratische Prozesse bei der Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis optimieren und Arbeitnehmerrechte verbessern. So soll es in Zukunft etwa möglich sein, Anträge bereits aus einem Drittstaat zu stellen. Inhaber einer kombinierten Erlaubnis sollen ihren Arbeitgeber wechseln dürfen. Arbeitgeber sollen bei Verstößen gegen die Arbeitsbedingungen, die Vereinigungsfreiheit und den Zugang zu Sozialleistungen sanktioniert werden können.

Mit der Überarbeitung der RL über den langfristigen Aufenthalt möchte die KOM einfacherer Zulassungsbedingungen schaffen und den Familienzusammenhalt stärken. Bisherige Aufenthaltszeiten unter vorübergehendem und nationalem Schutz, als Student oder in einem anderen Mitgliedstaat sollen anerkannt werden. Familienangehörige sollen einen Arbeitsmarktzugang erhalten können.

Neben den vorgeschlagenen Aktualisierungen will die KOM eine Plattform für Arbeitsmigration, Fachkräftepartnerschaften mit Drittstaaten und bis Mitte 2023 einen EU-Talentpool einrichten. Schon bis zum Sommer will die KOM als Pilotinitiative einen Talentpool ohne Zulassungskriterien für Ukraine-Flüchtlinge starten.

Die vorgeschlagenen Aktualisierungen der RLen müssen noch vom EP und vom Rat verhandelt und angenommen werden. Jaschar Stölting

PM der KOM

Revision der RL über eine kombinierte Erlaubnis

Revision der RL über den langfristigen Aufenthalt

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