KOM mit Paket zur Korruptionsbekämpfung
Die KOM hat am 3. Mai ein Paket zur Korruptionsbekämpfung vorgestellt. Enthalten sind eine RL über die Bekämpfung der Korruption, eine Mitteilung über Korruptionsbekämpfung und ein Vorschlag zur Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf schwere Korruptionsdelikte.
Die KOM strebt mit dem RL-Vorschlag neben einer verbesserten Korruptionsprävention eine harmonisierte und effektivere Strafverfolgung an. Zur Korruptionsprävention sollen die Mitgliedstaaten etwa spezialisierte Korruptionsbekämpfungsstellen einführen. Harmonisieren möchte die KOM unter anderem die Definition der Korruptionsdelikte. Eingeführt werden sollen außerdem Mindestfristen bei der Verjährung. Verschärfen möchte die KOM strafrechtliche Sanktionen für natürliche und juristische Personen.
Mit ihrer Mitteilung über Korruptionsbekämpfung schlägt die KOM insbesondere ein EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung vor. Der Vorschlag zur Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der GASP auf schwere Korruptionsdelikte soll die Möglichkeit eröffnen, bei schweren Korruptionsfällen in Drittstatten EU-Sanktionen verhängen zu können.
Der RL-Vorschlag wird als Nächstes im Rat und EP verhandelt. Jaschar Stölting