KOM mit Richtlinienvorschlägen zur Stärkung der Gleichstellungsstellen
Die KOM hat am 7. Dezember zwei RL zur Stärkung der Gleichstellungsstellen vorgeschlagen.
Mit den im Wesentlichen identischen Vorschlägen soll hinsichtlich der Struktur und Arbeitsweise von Gleichstellungsstellen in der EU eine weitere Harmonisierung stattfinden. Mit dem ersten Richtlinienvorschlag will die KOM dies bei den Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Beschäftigung und Beruf erreichen. Der zweite Richtlinienvorschlag gilt für die Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen unabhängig ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuellen Ausrichtung. Die einzelnen Richtlinienvorschläge sind notwendig, weil für die Bereiche unterschiedliche Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung kommen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen insbesondere die Erweiterung der Zuständigkeit von Gleichstellungsstellen, die Sicherstellung von deren Unabhängigkeit, eine verbesserte Ressourcenausstattung und die Verstärkung der Anstrengungen zur Verhütung von Diskriminierung bzw. zur Förderung der Gleichstellung.
Die Vorschläge werden als nächstes im Rat und EP beraten. Beim zweiten Vorschlag ist zu beachten, dass der Rat hier einstimmig entscheiden muss. Jaschar Stölting