KOM mit RL-Vorschlag und Empfehlung gegen SLAPP-Klagen
Die KOM hat am 27. April einen RL-Vorschlag und eine Empfehlung gegen missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten vorgestellt („SLAPP-Klagen“ = Abkürzung für: strategic lawsuits against public participation).
Mit der RL sollen Betroffene SLAPP-Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug abwehren können. SLAPP-Klagen werden vorrangig gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten eingesetzt, um Äußerungen zu Angelegenheiten mit öffentlichem Interesse zu verhindern oder zu sanktionieren. In einigen Mitgliedstaaten stellen SLAPP-Klagen nach den Rechtsstaatlichkeitsberichten 2020 und 2021 ein ernsthaftes Problem dar. Laut KOM nehme der Klagemissbrauch in der EU zu. Die RL zielt auf einen Ausgleich zwischen dem Zugang zur Justiz und dem Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit ab.
Bei Vorliegen einer missbräuchlichen Klage sieht die RL folgende wesentliche Elemente vor: eine schnelle Verfahrenseinstellung, eine Kostentragung- und Schadensersatzpflicht des Klägers sowie die Möglichkeit einer Verhängung abschreckender Sanktionen. Außerdem sollen Urteile aus Drittstaaten nicht anerkannt werden, wenn diese auf einer missbräuchlichen SLAPP-Klage beruhen.
Mit der gleichzeitig veröffentlichten Empfehlung schlägt die KOM unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten Schulungen und Informationskampagnen durchführen. Die Mitgliedstaaten sollen auch sicherstellen, dass ihre nationalen Vorschriften gegen Verleumdung keine ungerechtfertigten Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine offene, freie und pluralistische Medienlandschaft haben.
Die vorgeschlagene RL muss erst vom EP und vom Rat verhandelt und angenommen werden. Die Empfehlung findet unmittelbar Anwendung. Jaschar Stölting