KOM mit VO-Vorschlag für die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten
Die KOM hat am 7. Dezember eine VO zur Harmonisierung des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft vorgeschlagen.
Die KOM möchte damit die Rechte von Kindern schützen und Rechtsklarheit für alle Arten von Familien schaffen, die sich in einer grenzüberschreitenden Situation innerhalb der EU befinden. Die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft soll grundsätzlich ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Nach der VO sollen dazu Gerichtsentscheidungen und öffentliche Urkunden, mit denen die Elternschaft begründet oder nachgewiesen wird, EU-weit anerkannt werden. Um den Nachweis der Elternschaft in anderen Mitgliedstaaten einfacher führen zu können, ist außerdem die Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats vorgesehen.
Die VO wird als nächstes im Rat beraten. Um die VO anzunehmen, muss der Rat diese einstimmig nach Anhörung des EP beschließen. Jaschar Stölting