KOM mit VO-Vorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Die KOM hat am 11. Mai einen VO-Vorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgestellt.
Konkret sollen die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet und das sog. „Grooming“ verhindert werden. Grooming bezeichnet den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu Kindern im Internet zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.
Bei einem erheblichen Risiko für entsprechende illegale Inhalte können Hosting- und Messenger-Dienste dazu verpflichten werden, die über sie laufende Kommunikation auf Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder Kontaktanbahnungen zu überwachen. Dies soll auch verschlüsselte Kommunikation umfassen.
Die Koordinierung soll durch ein neues unabhängiges EU-Zentrum für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs erfolgen. Das EU-Zentrum soll die nationalen Behörden außerdem bei der Entfernung von illegalen Inhalten unterstützen. Ist es nicht möglich, Inhalte zu entfernen, können Internetanbieter verpflichtet werden, den Zugang zu den Inhalten zu sperren.
Es folgen jetzt die Beratungen des Vorschlags im Rat und im Europäischem Parlament. Jaschar Stölting