KOM mit Vorschlag einer RL über KI-Haftung
Die KOM hat am 29. September eine RL über KI-Haftung vorgeschlagen. Sie möchte damit eine Harmonisierung von nationalen Haftungsvorschriften für KI erreichen und den Weg zu Schadensersatz erleichtern. Dazu soll die RL den Regelungsrahmen der zivilrechtlichen Haftung mit spezifischen Vorschriften für Schäden durch KI-Systeme ergänzen. Konkret soll es für die Geschädigten Vereinfachungen beim Zugang zu Beweismitteln und der Beweislast geben.
Im Bereich KI hat die KOM zuletzt im April 2021 das Gesetz über KI präsentiert. In der jetzt vorgeschlagenen RL wird hinsichtlich wichtiger Definitionen Bezug auf das Gesetz über KI genommen. Darin wird aber im Übrigen die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger KI mit Schwerpunkt auf der Schadensverhütung geregelt, während in dem RL-Vorschlag eine Befassung mit Haftungsfragen erfolgt.
Beide Initiativen werden noch im Rat und EP beraten. Jaschar Stölting