KOM mit Vorschlag einer VO zur Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
Die KOM hat am 5. April eine VO zur Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten vorgeschlagen.
Mit der VO möchte die KOM dem Phänomen zunehmender grenzüberschreitender Kriminalität begegnen. Außerdem will sie zu einer effizienten Strafrechtspflege in den Mitgliedstaaten beitragen. Insbesondere sollen Mehrfachverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten vermieden werden. Ferner soll erreicht werden, dass ein Strafverfahren in dem Mitgliedstaat durchgeführt wird, der am besten dafür geeignet ist. Ein solcher Fall soll etwa vorliegen, wenn die Tat teilweise oder ganz in einem anderen Mitgliedstaat begangen wurde. Desweiteren möchte die KOM Fälle von möglicher Straflosigkeit verhindern. Ein Strafverfahren soll zum Beispiel übertragen werden können, wenn die Übergabe eines Beschuldigten auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls abgelehnt worden ist.
Die Kommunikation der beteiligten Behörden bei der Übertragung von Strafverfahren soll mittels grenzüberschreitender digitaler Kanäle erfolgen. Um eine einfache Kommunikation zu gewährleisten, möchte die KOM außerdem ein standardisiertes Formular einführen.
Der VO-Vorschlag wird als Nächstes im Rat und EP beraten. Jaschar Stölting