KOM-Mitteilung mit fiskalpolitischen Leitlinien für 2024
Am 8. März veröffentlichte die KOM eine Mitteilung zu den fiskalpolitischen Leitlinien für das Jahr 2024. Sie empfiehlt darin für den kommenden Zeitraum 2023-2024 eine Fiskalpolitik, die mittelfristig die Schuldentragfähigkeit wie auch die Stärkung des Potenzialwachstums in nachhaltiger Weise zum Ziel hat. Hierzu gehört nach Ansicht der KOM auch eine graduelle fiskalische Konsolidierung. Angesichts gesunkener Energiepreise sollten demnach insbesondere die staatlichen Unterstützungsleistungen mit Blick auf die Staatsverschuldung auf vulnerable Gruppen konzentriert werden.
In der Mitteilung kündigt die KOM zudem das Auslaufen der allgemeinen Ausweichklausel zum Ende des Jahres an. Die allgemeine Ausweichklausel war im März 2020 erstmalig aktiviert worden und ermöglichte es Mitgliedstaaten, rasch zu reagieren und Notfallmaßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie so gering wie möglich zu halten.
Nachdem die KOM bereits im November letzten Jahres ihre Leitlinien zur Weiterentwicklung der wirtschaftspolitischen Koordinierung vorgelegt hatte und nun verkündet, zu den alten Regeln nicht zurückkehren zu können, will sie einige Elemente aus den Leitlinien im anstehenden Zyklus des Europäischen Semesters bereits einfließen lassen. Begründet wird dies damit, dass sich das EU-Fiskalregelwerk in einer Phase des Übergangs befinden würde.
Der Rat wird aufgefordert, diesem geplanten Vorgehen der KOM explizit zuzustimmen.
Neben einer Vorlage neuer Legislativvorschläge zur Änderung des bestehenden EU-Fiskalrahmens noch im April will die KOM im Mai zusammen mit dem Paket zum Europäischen Semester ihre Entwürfe für länderspezifische Empfehlungen vorlegen, anhand derer die Mitgliedstaaten ihre Haushaltsentwürfe für 2024 vorlegen sollen. Christoph Frank