KOM-Mitteilung zu Ausnahmeregeln für Verteidigung im Stabilitäts- und Wachstumspakt

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Im Zuge der Veröffentlichung des Weißbuchs zur Verteidigung sowie des sog. ReARM-Europe-Plans hat die KOM am 19. März parallel dazu eine Mitteilung zur Erhöhung der Verteidigungsausgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts veröffentlicht. Darin wird die kollektive Aktivierung der nationalen Ausnahmeklausel vorgeschlagen, damit die Mitgliedstaaten zusätzliche Flexibilität in ihren nationalen Haushalten für Investitionen in Verteidigung erhalten. Die Ausnahmeregelung soll sich ausschließlich auf Verteidigungsausgaben beziehen, die jedoch weit gefasst werden können.
Damit die Staatsfinanzen weiterhin auf einer soliden Basis verbleiben, schlägt die KOM eine zeitliche Befristung dieser Ausnahmeregeln auf vier Jahre vor sowie eine Kappung der neu geschaffenen Flexibilität auf 1,5% des BIP. Wenn Mitgliedstaaten innerhalb dieser Vorgaben bleiben, sollen wegen erhöhter Verteidigungsausgaben keine Defizitverfahren eröffnet werden.
Damit die Ausnahmeklausel in Anspruch genommen werden kann, muss der jeweilige Mitgliedstaat einen individuellen Antrag stellen. Die KOM schlägt vor, dass der Rat die Antragstellung durch die Mitgliedstaaten bis Ende April koordiniert, so dass entsprechende Beschlüsse durch den ECOFIN nach entsprechender Prüfung durch die KOM bereits im Juli beschlossen werden könnten. Christoph Frank
Mitteilung der KOM (EN)