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KOM-Mitteilung zum Umgang mit notleidenden Krediten in Folge von COVID-19

Am 16. Dezember hat die KOM eine Mitteilung vorgelegt, wie mit den notleidenden Krediten (non performing loans, NPL), die in Folge der Covid-19-Krise entstehen können, umgegangen werden soll, damit die Kreditwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Kredite im Rahmen der Erholung der Wirtschaft vergeben kann und die Qualität der Bankaktiva nicht zurückgeht.

Im Kern setzt die KOM dabei auf eine Strategie, die einerseits auf die Entwicklung von Sekundärmärkten für derartige notleidende Vermögenswerte zielt und andererseits auf eine Reform des Insolvenzrechts und Schuldenbeitreibung mit dem Ziel einer ausgeglichenen Balance zwischen den Interessen von Schuldnern und Kreditgebern. Dazu schlägt die KOM eine Reihe von Maßnahmen vor:

  • Weiterentwicklung der Sekundärmärkte für NPL, u.a. durch zügige Annahme des RL-Vorschlags über Kreditdienstleister und Kreditkäufer aus 2018; zudem soll eine zentrale elektronische Datenplattform geschaffen werden, um die Markttransparenz in diesem Bereich zu erhöhen;
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Etablierung von nationalen Asset Management Unternehmen (Asset Management Companies) durch die KOM bzw. Aufbau eines entsprechenden EU-weiten Netzwerks;
  • Reform der EU-Vorschriften zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldenbeitreibung mit dem Ziel einer Annäherung der unterschiedlichen Insolvenzrahmen in der EU bei Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzes, u.a. durch zügigen Annahme des RL-Vorschlags zur beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten;
  • Nutzung von vorsorgliche Maßnahmen für solvente Banken, u.a. durch die Durchführung zulässiger, vorsorglicher öffentlicher Unterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen der RL zur Bankensanierung und -abwicklung möglich sind. Christoph Frank

PM der KOM IP/20/2375

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