KOM nimmt befristeten Krisenrahmen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft infolge der Invasion der Ukraine durch Russland an
Als Reaktion auf die Krise in der Ukraine und kriegerischen Handlungen Russlands gegen die Ukraine hat die EU in kurzer Abfolge sehr restriktive Maßnahmen und Sanktionen beschlossen. Diese Sanktionen haben jedoch auch Rückwirkungen auf die europäische Wirtschaft. Das ist bereits im Handels- und Energiesektor deutlich zu spüren. Vermehrte Auswirkungen sind ebenfalls für das produzierende Gewerbe zu erwarten.
Die KOM hat daher am 23. März den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine erlassen (Temporary Crisis Framework, TCF). Dieser soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die vorgesehene flexiblen beihilferechtlichen Regelungen zu nutzen, um die europäische Wirtschaft schnell unterstützen zu können. Die Mitgliedstaaten werden dadurch in die Lage versetzt,
- Unternehmen, die von der derzeitigen Krise oder den damit verbundenen Sanktionen und Gegensanktionen betroffen sind, in begrenztem Umfang Beihilfen zu gewähren,
- Unternehmen weiterhin mit Liquidität zu versorgen und
- Möglichkeiten zur Kompensation von zusätzlichen Gas- und Stromkosten für Unternehmen zu schaffen.