KOM nimmt überarbeitete Beihilfevorschriften für IPCEI-Projekte an
Am 25. November hat die KOM die überarbeiteten Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) angenommen. Sie gelten ab dem 1. Januar 2022.
Die sog. IPCEI-Mitteilung ist Voraussetzung für die Befreiung von wesentlichen beihilferechtlichen Regelungen für innovative europäische Projekte. Die Mitteilung wurde an die aktuellen EU-Prioritäten wie Transformation und Digitalisierung der europäischen Wirtschaft angepasst und enthält Kriterien, nach denen die KOM die Unterstützung für grenzübergreifende IPCEI beurteilt. Die KOM hat zudem besonderen Wert auf die Offenheit von IPCEI-Projekten gelegt, um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erleichtern.
Investitionen sollen dort ermöglicht werden, wo die Marktkräfte allein nicht ausreichen, weil die Risiken für einen einzelnen Mitgliedstaat oder ein einzelnes Unternehmen zu groß sind. IPCEI-Projekte haben in den Bereichen Wasserstoffanwendungen, ökologischer Wandel, Gesundheit sowie Halbleiterproduktion und Cloud-Computing eine große Bedeutung. Marcus Körber