KOM-Paket zur nachhaltigen Finanzierung
Die KOM hat am 6. Juli ein Paket mit einer neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Das Paket besteht aus einer Mitteilung, die im Wesentlichen die neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen mit einer Auflistung von Maßnahmen zum Inhalt hat, aus einem VO-Vorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen sowie aus dem delegierten Rechtsakt zu Art. 8 der Taxonomie-VO.
Die Mitteilung baut auf dem Aktionsplan von 2018 auf und listet eine Reihe von Maßnahmen auf, die erforderlich sind, um das Finanzsystem ganzheitlich auf die Unterstützung des grünen Wandels auszurichten. Diese sind im Kern auf die sechs folgenden Bereiche gerichtet:
- Erweiterung des bestehenden Instrumentariums für ein nachhaltiges Finanzwesen mit einem erleichterten Zugang zu Finanzmitteln für den Übergang;
- bessere Einbeziehung von KMU und Verbrauchern mittels geeigneter Instrumente und Anreize;
- Stärkung der Resilienz des Wirtschafts- und Finanzsystems gegenüber Tragfähigkeitsrisiken;
- Steigerung des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit;
- Gewährleistung der Integrität des EU-Finanzsystems und eines geordneten Übergangs zur Nachhaltigkeit und
- Entwicklung internationaler Initiativen und Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen und Unterstützung für die Partnerländer der EU.
Bereits Ende 2023 will die KOM einen Bericht über die Durchführung der Strategie vorlegen.
Zudem will die KOM mit dem VO-Vorschlag für Europäische Grüne Anleihen einen qualitativ hochwertigen freiwilligen Standard einführen, der sowohl den privaten wie auch staatlichen Emittenten zu Verfügung steht. Dieser EU-Standard, der auch Emittenten mit Ansässigkeit außerhalb der EU offensteht, soll als Art „Gold-Standard“ fungieren, d.h. es müssen strenge Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt werden, um vor sog. „Greenwashing“ geschützt zu sein.
Dieser Vorschlag muss nun von Rat und EP im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden. Christoph Frank