KOM plant Verbesserung des Krisenmanagements im Bankensektor
Am 18. April hat die KOM ein Paket zur Reform des bestehenden Krisenmanagement- und Einlagensicherungsrahmens (CMDI) vorgelegt. Die Reformvorschläge der KOM konzentrieren sich dabei v.a. auf mittelgroße und kleinere Banken. Hintergrund hierfür ist, dass bei einem Ausfall derartiger Banken in der Vergangenheit häufig Steuergelder in Anspruch genommen wurden, anstatt auf interne oder branchenfinanzierte Sicherheitsnetze zurückzugreifen. Deshalb soll es nach den Vorstellungen der KOM den Aufsichtsbehörden ermöglicht werden, ausfallende Banken unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsmodell in einen geordneten Marktaustritt zu führen.
Ziel ist zum einen die Wahrung der Finanzstabilität und der Schutz von Steuergeldern. So soll u.a. der Einsatz von Einlagensicherungssystemen in Krisensituationen vereinfacht werden, nachdem ausfallgefährdete Banken das Ende ihrer internen Verlustabsorptionsfähigkeit erreicht haben. Zum anderen soll die Realwirtschaft von den Auswirkungen eines Bankenausfalls besser geschützt werden. Schließlich ist auch geplant, die Standards für den Einlegerschutz EU-weit stärker zu harmonisieren, d.h. dass der Einlegerschutz in Höhe von 100.000 € auch auf öffentliche Einrichtungen ausgeweitet wird. Ebenso sollen auch höhere Summen garantiert werden können, wenn der Kontostand die 100.000 € vorübergehend überschreitet, falls z.B. eine Versicherungsprämie ausgezahlt wurde.
Der Vorschlag der KOM, der eine Änderung an vier bestehenden Regeln vorsieht, muss nun im Rat und EP beraten werden. Christoph Frank