KOM präsentiert aktualisiertes Konzept zur Fiskalpolitik
Am 3. März hat die KOM im Rahmen einer Mitteilung an den Rat, die den Titel „Ein Jahr seit dem Ausbruch von COVID-19: die fiskalpolitische Reaktion“ trägt, ein aktualisiertes Konzept zur Fiskalpolitik vorgelegt und dabei den Mitgliedstaaten grobe Leitlinien für die Haushaltspolitik in den kommenden Jahren an die Hand gegeben. Im Kern beschreibt die KOM damit ihren Ansatz, dass kurzfristig die wirtschaftliche Erholung gestützt und die Folgen der Corona-Pandemie angegangen werden müssen, ohne dabei auf mittlere Sicht die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gefährden. Für den wirtschaftlichen Wiederaufbau verweist die KOM u.a. auf die Wirkung der Mittel, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität fließen werden. Insgesamt müsse eine digitale und grüne Wirtschaft verfolgt werden.
In Bezug auf das weitere Verfahren zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, für den 2020 erstmals seit Bestehen die allgemeine Ausweichklausel aktiviert wurde, soll laut KOM die Entscheidung über das weitere Vorgehen an das Erreichen des wirtschaftlichen Vorkrisenniveaus gekoppelt werden. Vor diesem Hintergrund plädiert die KOM für eine weitere Aktivierung der Ausweichklausel für 2022 sowie eine reguläre Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts für 2023. Christoph Frank