KOM präsentiert Leitlinien zur VO über drittstaatliche Subventionen

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Die KOM hat am 9. Januar Leitlinien zur VO über drittstaatliche Subventionen vorgestellt. Ziel ist es, bei der Anwendung der VO mehr Vorhersehbarkeit und Transparenz für Unternehmen zu schaffen, indem die Verfahren der KOM präzise dargelegt werden.
So wird u. a. das zweistufige KOM-Verfahren zur Prüfung von Wettbewerbsverzerrungen durch drittstaatliche Subventionen erläutert: (1) Zunächst wird untersucht, ob die Subvention die Wettbewerbsposition des Unternehmens in der EU stärkt. (2) Anschließend erfolgt eine Prüfung, ob die Subvention die Marktdynamik zum Nachteil anderer Akteure verändert. Bei öffentlichen Vergabeverfahren untersucht die KOM zudem, ob das Unternehmen im konkreten Einzelfall einen Preisvorteil durch die Subvention erzielt haben könnte.
Darüber hinaus wird in den Leitlinien dargelegt, wie die KOM die negativen Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen gegen etwaige positive Auswirkungen abwägt. Außerdem wird festgelegt, dass Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge von geringem Wert, Subventionen von weniger als 4 Mio. € sowie Subventionen zur Bewältigung bestimmter außergewöhnlicher Ereignisse nicht geprüft werden müssen. Aaron Wojte/Tanja Winninger
