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KOM präsentiert neue Methodik zur Bewertung der Umweltfolgen von Handelsabkommen

Die KOM hat am 19. Mai eine neue Methodik vorgelegt, um die Auswirkungen von Handelserleichterungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme besser bewerten zu können. So sollen Folgenabschätzungen und ex-post-Bewertungen von Handelsabkommen auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfragen erleichtert und verbessert werden. Eine erste Testphase erfolgt bei der ex-post-Evaluierung der Abkommen mit Kolumbien, Ecuador und Peru.

Veränderungen der biologischen Vielfalt und anderer Entwicklungstendenzen im Umweltsektor in Folge von Handelsliberalisierungen sollen u. a. mittels einer Reihe von Indikatoren erfasst werden. In einem weiteren Schritt kann auf Basis dieser Daten eine Bewertung der Handelsauswirkungen erfolgen. Darauf aufbauend lassen sich Anreize entwickeln, die eine positiven Entwicklung fördern bzw. negative Folgen zumindest abmildern. Ein weiteres Ziel ist es, längerfristige Veränderungen früher zu erkennen, die z. B. aus einer veränderten Land- oder Ressourcennutzung für die biologische Vielfalt resultieren. Ebenso will die KOM die Wirkungen von vereinbarten Schutzmaßnahmen leichter nachvollziehen.

Die KOM will die bestehenden (Frei-)Handelsabkommen künftig verstärkt nutzen, um mit den Partnerstaaten über globale Umweltthemen zu sprechen.

Der Vorschlag basiert auf der EU Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Ratsschlussfolgerungen aus Oktober 2020 und soll helfen, den Green Deal und die EU-Biodiversitätsziele voranzubringen. Mit dem Vorschlag will die KOM auch ihr Ziel unterstützen, ein globales Abkommen zur Bewältigung der Biodiversitätskrise auf der fünfzehnten Konferenz der Vereinten Nationen zu biologischen Vielfalt (CoP 15) im Oktober dieses Jahres zu vereinbaren. Marcus Körber

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