KOM legt Vorschlag für Ethikgremium vor
Die KOM hat am 8. Juni einen Vorschlag für die Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums angenommen. Die KOM möchte mit der Einführung des Ethikgremiums das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU und ihre Institutionen stärken, das zuletzt durch den als Qatar-Gate genannten Korruptionsskandal erschüttert wurde.
Hauptaufgabe des neuen Gremiums soll die Entwicklung und Überwachung gemeinsamer Ethikstandards für die EU-Institutionen und deren Beschäftigte sein. Im Fokus stehen dabei u.a. Nebenbeschäftigungen, die Annahme von Geschenken, Bewirtungen und Reisen oder Tätigkeiten ehemaliger Mitglieder der EU-Institutionen. Das Ethikgremium soll zwar Standards entwickeln, nicht aber über Durchsetzungsbefugnisse verfügen. Für Ermittlung und Ahndung sollen weiterhin die EU-Institutionen bzw. die Europäische Staatsanwaltschaft sowie nationale Behörden, OLAF und der Ombudsmann zuständig sein.
In den Anwendungsbereich sollen laut Vorschlag folgende Organe und Institutionen fallen: EP, ER, Rat, KOM, EuGH, EZB, EuRH, EWSA und AdR. Das Gremium soll sich aus hochrangigen Vertretern der beteiligten EU-Institutionen sowie fünf Experten zusammensetzen und durch ein Sekretariat mit drei Mitarbeitern und einem Jahresbudget von 600.000 € unterstützt werden.
Die Verhandlungen mit den neun EU-Institutionen über deren endgültige Beteiligung sowie die finale Ausgestaltung des Gremiums sollen im Juli beginnen. Annalena Rehkämper/ Christoph Frank
Vorschlag für die Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums (EN)