KOM präsentiert Vorschlag zur Modernisierung der Zentralverwahrer-VO
Die KOM hat am 16. März einen Vorschlag zur Überarbeitung der VO für Zentralverwahrer vorgelegt. Zentralverwahrer betreiben die erforderliche Infrastruktur, um Wertpapiergeschäfte, z. B. mit Aktien, Anleihen oder Optionen, an den Finanzmärkten abwickeln zu können. Allein im Jahr 2019 wurde ein Volumen von 1120 Bio. € über EU-Zentralverwahrer abgewickelt.
Ziel der Überarbeitung, die als Bestandteil zur Umsetzung der Kapitalmarktunion anzusehen ist, ist eine effizientere Wertpapierabwicklung in der EU. Kernelemente des Vorschlags sind (1) Verbesserungen beim Europäischen Pass, d.h. dass Zentralverwahrer mit nur einer Lizenz in der gesamten EU tätig werden können, (2) eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden, (3) eine Anpassung der Bedingungen für bankartige Nebendienstleistungen, (4) eine verbesserte Abwicklungsdisziplin sowie (5) eine stärkere Aufsicht über Drittlands-Zentralverwahrer.
Die KOM erhofft sich mit den Maßnahmen, auch bessere Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft zu erreichen und den Wettbewerb zwischen Zentralverwahrern zu fördern. Rat und EP müssen nun über die KOM-Vorschläge beraten. Christoph Frank