KOM-Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Die KOM hat am 8. März einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgelegt.
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist in den politischen Leitlinien von KOM-Präsidentin von der Leyen als zentrale Priorität der KOM angekündigt worden und Teil der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025.
Die KOM möchte mit dem jetzt vorgelegten Richtlinienvorschlag Mindeststandards in den Mitgliedstaaten verankern. Zentrale Elemente des Richtlinienvorschlags sind die Einführung EU-weiter Straftatbestände mit Mindesthöchststrafen für Vergewaltigung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, Cyber-Stalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Hass oder Gewalt im Internet aufgrund des Geschlechts. Außerdem sollen Melde- und Risikobewertungsverfahren eingeführt sowie der Opferschutz verbessert werden. Die KOM schlägt ferner eine EU-weite Koordinierung und ein fünfjähriges Monitoring vor. Jaschar Stölting