KOM schlägt die Aussetzung der Naturschutzregelung zur Flächenstilllegung für ein Jahr vor
Eine der Regeln für besseren Naturschutz in der Landwirtschaft soll nach einem am 31. Januar veröffentlichten Vorschlag der KOM für ein weiteres Jahr ausgesetzt werden. Die Regeln für den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) bilden die Voraussetzung, damit landwirtschaftliche Betriebe in der aktuellen Förderperiode EU-Subventionen erhalten.
Der nun voraussichtlich im Jahr 2024 ausgesetzte GLÖZ-Standard 8 schreibt vor, dass ein Mindestanteil von 4 % der Fläche eines Betriebes für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorzusehen ist, Betriebe mit weniger als zehn Hektar sind ausgenommen. Die Mitgliedstaaten sollen auf nationaler Ebene für 2024 eine Ausnahme in Anspruch nehmen und damit die Landwirte von dieser Verpflichtung ausnehmen können. Dies gilt für den Fall, dass sie auf 7 % ihrer Ackerfläche stickstoffbindende Pflanzen, wie Linsen und Erbsen, oder Zwischenfrüchte ohne die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anbauen. Die Verordnung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten. Über einen entsprechenden Durchführungsrechtsakt wird in den kommenden Tagen von den Mitgliedstaaten abgestimmt.
Zur Begründung ihres Vorschlags verweist die KOM auf außergewöhnliche Schwierigkeiten und Unsicherheiten, mit denen die Landwirtschaft in der EU konfrontiert sei, wie extreme Wetterereignisse, hohe Energie- und Betriebsmittelpreise infolge des russischen Kriegs gegen die Ukraine, Inflation und veränderte internationale Handelsströme. Für den Zeitraum 2023–2027 werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU 300 Mrd. € Subventionen an europäische Landwirte gezahlt. Zusätzlich hat die KOM seit 2014 Sondermaßnahmen in Höhe von 2,5 Mrd. € genehmigt, um den Sektor zu unterstützen. Brigitte Köhnlein