KOM schlägt einjährige Zollaussetzung für Stickstoffdünger vor

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Am 24. Februar hat die KOM vorgeschlagen, die Meistbegünstigungszölle (MFN) auf die Einfuhr ausgewählter Stickstoffdünger sowie wichtiger Vorprodukte wie Ammoniak und Harnstoff für ein Jahr auszusetzen. Die Aussetzung soll über zollfreie Zollkontingente umgesetzt werden und grundsätzlich für alle Drittstaaten gelten, ausgenommen Russland und Belarus.
Nach Angaben der KOM könnten Landwirtinnen und Landwirte sowie die Düngemittelindustrie so rund 60 Mio. € an Einfuhrabgaben einsparen. Die Zollaussetzung soll die Versorgungssicherheit erhöhen, die Abhängigkeit von Russland und Belarus weiter verringern und die Diversifizierung der Bezugsquellen unterstützen. Sie knüpft an das Ministertreffen vom 7. Januar an und ergänzt weitere Schritte zur Entlastung, u. a. im Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM), bei dem Düngemittel seit Dezember 2025 von einer niedrigeren Aufschlagsregel profitieren. Leonard Eichhorn
