KOM schlägt Krisenmaßnahmen zur Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors vor
Um weitere Krisenmaßnahmen zur Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors zu ermöglichen, hat die KOM am 13. April eine legislative Änderung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2014–2020 (EMFF) vorgeschlagen. Den Krisenmechanismus des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2021-2027 (EMFAF) hatte die KOM bereits aktiviert.
Hintergrund ist, dass der Krieg in der Ukraine die Preise für Energie und Rohstoffe in die Höhe getrieben und so die Gewinne in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Fischverarbeitung deutlich verringert hat. In Folge des Kriegs sei es auch zu einer vorsorglichen Unterbrechung der Fangtätigkeiten in bestimmten Gebieten gekommen. Mit Umsetzung der Vorschläge würden die Mitgliedstaaten weitere finanzielle Unterstützung für die zusätzlichen Kosten und wirtschaftlichen Verluste infolge der Krise gewähren können. Diese Unterstützungsmöglichkeiten umfassen konkret finanzielle Entschädigungen für die vorübergehende Einstellung von Fangtätigkeiten, finanzielle Entschädigungen für Erzeugerorganisationen, die Fischerei- oder Aquakulturerzeugnisse lagern, sowie finanzielle Entschädigungen für Marktteilnehmer im Fischerei- und Aquakultursektor, einschließlich des Verarbeitungssektors, für ihre Einkommensverluste und für zusätzliche Kosten.
Im Rahmen des Vorschlags soll auch die Umsetzung erleichtert werden. Es soll die Möglichkeit geben, ursprünglich für bestimmte andere EMFF-Maßnahmen vorgesehenen Mittel auf die neuen krisenbezogenen Maßnahmen umzuschichten. Zur Änderung der operationellen Programme der Mitgliedstaaten, um diese neuen Maßnahmen zu ermöglichen, soll es ein vereinfachtes Verfahren geben. Der Legislativvorschlag muss im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom EP und vom Rat angenommen werden. Florian Lescow