KOM schlägt Leitfaden für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität vor
Die KOM hat am 14. Dezember einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vorgelegt, die den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen für den Umgang mit den beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen des ökologischen Wandels geben sollen. Der Vorschlag ist Bestandteil des Pakets „Fit für 55“, mit dem das verbindliche Klimaziel der EU für 2030, die Netto-Treibhausgasemissionen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 um mindestens 55 % zu senken, erreicht werden soll.
Die Mitgliedstaaten werden mit den Vorschlägen aufgefordert, umfassende Maßnahmen für einen gerechten Übergang zu ergreifen. Die KOM empfiehlt zur Umsetzung einen inklusiven Ansatz, der die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft, die regionalen und lokalen Behörden und andere Interessenträger aktiv einbezieht. Weiter sollen private und öffentliche Mittel auf EU- und nationaler Ebene optimal genutzt werden.
Zur Minderung der Belastungen für finanziell schwächere Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer durch die Ausweitung des Emissionshandels auf die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude hat die KOM am 14. Juli 2021 auch den Klima-Sozialfonds vorgeschlagen. Im Förderzeitraum 2025 bis 2032 sollen mit diesem Fonds insgesamt 144,4 Mrd. € für einen sozial verträglichen Übergang mobilisiert werden. Florian Lescow