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10. Dezember 2021/inBeschäftigung & Soziales, Deutsch

KOM schlägt Maßnahmen für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit vor

Die KOM hat am 10. Dezember weitere Vorschläge zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) vorgelegt. Ein Kernziel des Aktionsplans zur Umsetzung der ESSR ist, dass bis 2030 mindestens 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Im Jahr 2016 lag die Beteiligung jedoch nur bei 37 %. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, wurden nun Vorschläge für Empfehlungen des Rates für individuelle Lernkonten und Microcredentials vorgelegt.

Weiterbildung und Umschulung

© Gerd Altmann_pixabay

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, mit den Sozialpartnern und allen anderen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um Weiterqualifizierung und Umschulungen für alle Menschen zu einer Selbstverständlichkeit zu machen. Über die Einrichtung von individuellen Lernkonten sollen allen Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter Weiterbildungsansprüche gewährt werden. Mit Microcredentials sollen die Lernergebnisse, die im Rahmen einer kleineren Lernerfahrung (z. B. eines kurzen Kurses oder einer Schulung) erzielt wurden, bescheinigt werden. Damit diese Bescheinigungen institutions-, unternehmens-, branchen- und grenzübergreifend funktionieren, braucht es einheitliche Definitionen.

Nach Abschluss der allgemeinen und beruflichen Erstausbildung nehmen zu wenige Menschen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Die Notwendigkeit, neue Kompetenzen zu erwerben oder bestehende Kompetenzen zu erweitern, steigt aber weiter in einer zunehmend komplexen Arbeitswelt. So wird beispielsweise schon jetzt für über 90 % der Arbeitsplätze in fast allen Branchen ein gewisses Maß an digitaler Kompetenz benötigt. Im Jahr 2019 verfügten aber nur 56 % der Erwachsenen über grundlegende digitale Kompetenzen. Florian Lescow

PM der KOM

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