KOM schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit vor
Die KOM hat am 9. Dezember drei Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit vorgelegt. Die neuen Vorschriften sollen Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, in die Lage versetzen, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Gemeinsame EU-Vorschriften sollen auch für höhere Rechtssicherheit sorgen, sodass die Unternehmen der Plattformwirtschaft in vollem Umfang vom wirtschaftlichen Potenzial des Binnenmarkts profitieren können.
Bei den drei Vorschlägen handelt es sich um eine Mitteilung über die Vorgehensweise und Maßnahmen der EU im Bereich Plattformarbeit, einen Vorschlag für eine RL zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit und einen Entwurf für Leitlinien, um die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge von Solo-Selbstständigen zu klären.
Die vorgeschlagene RL umfasst Maßnahmen zur korrekten Feststellung des Beschäftigungsstatus von Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, und neue Rechte für Mitarbeitende in Bezug auf algorithmisches Management. Der Leitlinienvorschlag soll für Rechtssicherheit sorgen und sicherstellen, dass das EU-Wettbewerbsrecht die Bemühungen von Solo-Selbstständigen nicht behindert, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Die digitalen Arbeitsplattformen stehen aktuell vor einem Flickenteppich unterschiedlicher Gesetze und Entscheidungen in der EU, wodurch sie ihre Geschäftstätigkeit nur schwer über Grenzen hinweg ausweiten können. Bisher ergingen mehr als 100 Gerichts- und 15 Verwaltungsentscheidungen zum Beschäftigungsstatus von Personen, die über Plattformen in der EU tätig sind. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen den Plattformen größere Rechtssicherheit bieten und damit für geringere Prozesskosten und weniger Verwaltungsaufwand sorgen. Florian Lescow