KOM schlägt neuen Rechtsrahmen gegen Schleuserkriminalität vor
Die KOM hat am 28. November einen aktualisierten Rechtsrahmen gegen Schleuserkriminalität vorgelegt.
Enthalten sind eine RL zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Schleuserkriminalität und eine VO zur Stärkung von Europol und der behördenübergreifenden Kooperation gegen Schleuserkriminalität.
Wesentliche Inhalte der RL sind eine einheitliche Definition des Straftatbestandes der Schleusung von Migranten, harmonisierte Sanktionen und Strafen sowie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, zur Ausweitung der Kapazitäten bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu sorgen.
Mit der flankierenden VO soll dazu beigetragen werden, dass die operative Tätigkeit von Europol und anderen Agenturen auf EU-Ebene bei der Bekämpfung von Schleuserkriminalität intensiviert wird. Vorgesehen sind unter anderem eine bessere Koordinierung und ein Informationsaustausch sowie eine Ressourcenausweitung bei Europol.
Die Vorschläge werden als Nächstes im Rat und EP beraten. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in der laufenden Legislatur ist nicht zu erwarten. Jaschar Stölting