KOM schlägt Reform des Gasmarktes vor
Am 15. Dezember veröffentlichte die KOM ihre Vorschläge zur Überarbeitung des Gasmarktes. Mit den Änderungen will die KOM den Rahmen dafür schaffen, dass erneuerbare und kohlenstoffarme Gase als Alternative zu Erdgas eine Chance haben. Außerdem sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die Versorgungssicherheit gewährleistet und hohe Gaspreise bekämpft werden. Verbindliche Reduktionsziele oder ein Ausstiegsdatum aus der Nutzung von Erdgas enthält der Vorschlag aber nicht.
Um insbesondere den Markthochlauf von Wasserstoff zu unterstützen, soll bis 2030 ein reiner Wasserstoffmarkt entstehen. Bis dahin sollen Ausnahmen gelten, um die Einführung von Erzeugungs-, Nutzungs- und Transportsystemen zu ermöglichen. Regeln zur Entflechtung von Transport und Produktion würden allerdings wie auf dem Gasmarkt ebenfalls greifen.
In der Netzplanung sollen Aspekte wie die Stilllegung oder Umwidmung von fossiler Infrastruktur mitberücksichtigt werden. Schließlich soll ein Zertifizierungssystem eingeführt werden, mit dem bestätigt werden kann, ob es sich um erneuerbare oder kohlenstoffarme Energiequellen handelt. Dem Vorschlag zufolge gelten Gase dann als kohlenstoffarm, wenn sie aus einer Energiequelle mit Treibhausgaseinsparungen von mindestens 70 % im Vergleich zu fossilen Brennstoffen hergestellt werden.
Die Diskussion um die hohen Gas- und Energiepreise hat ebenfalls Eingang in die Vorschläge gefunden. So sollen einerseits die bestehenden Solidaritätsmechanismen gestärkt und eine strategischere Nutzung der Gasspeicher ermöglicht werden. Andererseits soll ein freiwilliges System zur gemeinsamen Beschaffung strategischer Gasreserven eingeführt werden. Dies war von einigen MS im Zuge der derzeitigen Gaspreiskrise gefordert worden. Karsten Gödderz
Vorschlag für die überarbeitete Richtlinie über die Gasmärkte und Wasserstoff (EN)
Vorschlag für die überarbeitete Verordnung über die Gasmärkte und Wasserstoff (EN)