KOM schlägt Überarbeitung der Haushaltsordnung vor
Die KOM hat am 16. Mai eine Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung vorgeschlagen. Neben einer Anpassung der Vorschriften auf den nun laufenden mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 soll die Revision der Haushaltsordnung zu mehr Transparenz und einem anpassungsfähigeren EU-Haushalt führen. Dazu sollen mehr Informationen für die Öffentlichkeit hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus dem EU-Haushalt und der Verwendungsempfänger bereitgestellt werden. Ebenso soll die Wirksamkeit von Kontrollen und Prüfungen durch eine verpflichtende Erhebung von Daten der Empfänger von EU-Mitteln inkl. ihrer wirtschaftlichen Eigentümer gestärkt werden. Integrierte Datensysteme sollen eine gezieltere Datensuche und Risikobewertung ermöglichen.
Die KOM beabsichtigt zudem, den Anwendungsbereich auf den Haushaltsvollzug im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sowie auf die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität auszuweiten. Ein besserer Schutz der EU-Mittel soll durch einen Verweis in der Haushaltsordnung auf den sog. „Konditionalitätsmechanismus“ verstärkt werden.
Rat und EP müssen nun über den Vorschlag der KOM beraten. Traditionell nehmen die Beratungen hierzu einige Zeit in Anspruch. Christoph Frank