KOM schlägt Überarbeitung der Opferschutz-RL vor
Die KOM hat am 12. Juli eine Überarbeitung der Opferschutz-RL vorgeschlagen.
Mit der Initiative will die KOM die Opferrechte in der EU weiter stärken und die im Jahr 2015 in Kraft getretene Opferschutz-RL an neue Herausforderungen anpassen. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf einem verbesserten Informationszugang, dem Schutz von vulnerablen Personen und neuen Regelungen zu Entschädigungen. Außerdem möchte die KOM die technologischen Entwicklungen berücksichtigen.
Für einen verbesserten Informationszugang ist unter anderem die Einrichtung einer allgemeinen Hotline mit der EU-weiten Telefonnummer 116 006 vorgesehen. Zusätzlich soll eine Webseite eingerichtet werden, die auch eine Kommunikation per Chats und E-Mails ermöglicht. Für vulnerable Personen möchte die KOM, dass diese eine unentgeltliche psychologische Unterstützung erhalten können, solange dies je nach ihren individuellen Bedürfnissen nötig ist. Hinsichtlich des Rechts auf Entschädigung sieht die KOM vor, dass Opfer schon im Rahmen des Strafverfahrens eine Entscheidung über eine Entschädigung durch den Täter erwirken können, ohne dass dafür ein weiteres Verfahren notwendig ist.
Die RL wird als nächstes im Rat und EP beraten. Nach dem Gesetzgebungsprozess muss die RL von den Mitgliedstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden. Jaschar Stölting