KOM schlägt Überarbeitung der PauschalreiseRL vor
Die KOM hat am 29. November eine Revision der PauschalreiseRL vorgeschlagen.
Die KOM möchte, dass die Rechte von Reisenden vor allem auch in zukünftigen Krisen in der Praxis wirksam sind. Sie zieht dazu Lehren aus der Corona-Pandemie. Eine Situation, wie sie aufgrund der Massenstornierungen infolge der pandemiebedingen Reisebeschränkungen entstanden ist, und die damit verbundenen langwierigen Rückabwicklungen oder gar Zahlungsausfälle von Reiseveranstaltern soll zukünftig vermieden werden. Stattdessen möchte die KOM das Geld von Reisenden besser schützen.
Als konkrete Maßnahmen schlägt die KOM unter anderem vor, dass Abschlagszahlungen max. 25 % des Reisepreises betragen dürfen und dass der Gesamtreisepreis einer Pauschalreise erst 28 Tage vor Reisebeginn fällig werden darf. Bietet ein Reiseveranstalter bei Unregelmäßigkeiten sog. Gutscheinlösungen an, müssen Reisende ausdrücklich auf deren Freiwilligkeit hingewiesen werden. Ausgegebene Gutscheine sollen außerdem unter einen Insolvenzschutz fallen.
Die RL wird als Nächstes im Rat und EP beraten. In der laufenden Legislaturperiode wird das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr abzuschließen sein. Jaschar Stölting