KOM schlägt Überarbeitung der RL über Industrieemissionen vor
Am 5. April hat die KOM einen Vorschlag zur Überarbeitung der Industrieemissionen-RL vorgelegt. Mit der RL werden Schadstoffemissionen wie Schwefeloxide, Stickoxide, Ammonium, Feinstaub, Methan, Quecksilber und andere Schwermetalle von etwa 50.000 Anlagen in der EU reguliert, davon etwa 9.000 in Deutschland. Darunter fallen etwa Raffinerien, Kraftwerke, Chemie- und Zementfabriken, Abfallverwertungsanlagen, die Metall- und Papierindustrie sowie Schweine- und Geflügelhöfe. Für den Betrieb der Anlagen benötigen die Betreiber Genehmigungen. Diese werden von den zuständigen Behörden auf Grundlage der besten verfügbaren Techniken zur Vermeidung von Emissionen erteilt, welche gemeinsam von KOM und allen Stakeholdern in einem ausführlichen Prozess erarbeitet werden und von den Unternehmen nach einer Übergangsphase angewendet werden müssen. Mit der Überarbeitung der RL würde sich an diesem Grundprinzip nichts ändern. Der Anwendungsbereich der RL würde allerdings erweitert: So wären künftig auch Batteriehersteller, bestimmte Bergwerke und Rinderhöfe ab 150 Großvieheinheiten betroffen und der Schwellenwert für Geflügel- und Schweinehöfe würde abgesenkt. Außerdem würden die Bedingungen für die Genehmigung von Anlagen verschärft. Hier hatte die KOM ein unterschiedliches Ambitionsniveau zwischen den Mitgliedstaaten ausgemacht, was zu ungleichen Bedingungen im Binnenmarkt führe. Ausnahmen und einem Entgegenkommen der Behörden im Genehmigungsprozess sollen deshalb enge Grenzen gesetzt werden. Als Kontrollmechanismus sollen die Genehmigungen in Zukunft frei zugänglich im Internet veröffentlicht werden. Karsten Gödderz PM der KOM RL-Vorschlag der KOM (EN)