KOM schlägt verschärfte Regeln für Abfallexporte vor
Die KOM hat am 17. November einen VO-Vorschlag zur Abfallverbringung herausgegeben. Damit will die KOM erreichen, dass die EU eine stärkere Verantwortung für die eigenen Abfälle übernimmt und diese vermehrt recycelt werden. Derzeit werden rund 75 % der EU-weiten Abfälle exportiert, häufig in Länder mit niedrigeren Standards. Dort werden sie häufig deponiert oder verbrannt, und sie schaden damit der lokalen Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung.
Deshalb schlägt sie strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen besonders in Nicht-OECD-Länder vor. Ausfuhren wären nur erlaubt, wenn die Importländer den Abfall nachhaltig behandeln können. Abfallausfuhren in OECD-Länder sollen stärker überwacht und notfalls ausgesetzt werden können, falls schwerwiegende Umwelt- oder Gesundheitsprobleme festgestellt werden. Innerhalb der EU soll die Verbringung von Abfällen hingegen erleichtert werden. So sollen Wertstoffe leichter wiederverwertet werden, und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen soll gesenkt werden.
Darüber hinaus will die KOM stärker gegen den illegalen Abfallhandel vorgehen. Dieser macht bis zu 30 % der Abfallexporte aus. Dazu soll z. B. das Amt für Betrugsbekämpfung OLAF ermächtigt werden, grenzüberschreitende Ermittlungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen.
Damit Abfälle nicht fälschlicherweise als Gebrauchtwaren deklariert werden – ein bekanntes Problem z. B. bei Altfahrzeugen und Batterien –, sollen verbindliche Kriterien ausgearbeitet werden, nach denen besser zwischen Abfall und Gebrauchtwaren unterschieden werden kann. Karsten Gödderz
VO-Vorschlag der KOM (EN)