KOM schlägt verlängerten Schutz für Ukraine-Flüchtlinge bis März 2025 vor
Die KOM hat am 19. September vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 3. März 2025 zu verlängern.
Der vorübergehende Schutz ist im europäischen Asylsystem eine außergewöhnliche Maßnahme zur schnellen Reaktion auf große Fluchtbewegungen. Der Rat hatte am 4. März 2022 einstimmig den vor dem Krieg in der Ukraine fliehenden Menschen den vorübergehenden Schutz gewährt. Die betroffenen Menschen erhalten ohne Einzelfallprüfung einen Aufenthalt in der EU, unter anderem mit Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, medizinischer Versorgung und Bildung.
Aktuell gilt der vorübergehenden Schutzstatus bis zum 4. März 2024. Für die tatsächliche Verlängerung des Status muss der Vorschlag der KOM nun vom Rat angenommen werden. Jaschar Stölting