KOM schließt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Nitrat-RL
Am 1. Juni hat die KOM das im Oktober 2013 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Nitrat-RL eingestellt. Mit der RL werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu reduzieren.
Am 21. Juni 2018 hatte der EuGH in einem ersten Verfahren festgestellt, dass Deutschland es versäumt hatte, sein zu diesem Zeitpunkt unzureichendes Aktionsprogramm angemessen zu überarbeiten. Im Juli 2019 wurde von der KOM dann ein zweites Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtbefolgung des Urteils eingeleitet. Mit dem Abschluss des Verfahrens bestätigt die KOM nun, dass die von Bund und Ländern inzwischen erlassenen Regeln nun der Nitrat-RL entsprechen. Dadurch entgeht Deutschland der Zahlung eines erheblichen Zwangsgeldes, welches im Falle einer Verurteilung im Zweitverfahren gedroht hätte. Finn-Lukas Uloth/Brigitte Köhnlein