KOM senkt erstmals Schwellenwerte für öffentliche Vergabeverfahren

© European Union, 2023
Die KOM hat am 22. Oktober die Schwellenwerte für öffentliche Vergabeverfahren für die Jahre 2026 und 2027 angepasst. Hintergrund ist die turnusmäßige Anpassung, die alle zwei Jahre erfolgt und festlegt, ab welchem Auftragswert öffentliche Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Erstmals wurden dabei die Schwellenwerte gesenkt.
Die Schwellenwerte werden (1) für Konzessionen und sämtliche Bauaufträge von 5,538 Mio. € auf 5,404 Mio. €, (2) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden, und für von diesen Behörden ausgerichtete Wettbewerbe von 143.000 € auf 140.000 € und (3) für alle weiteren öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträge und Wettbewerbe von 221.000 € auf 216.000 € gesenkt.
Die neuen Schwellenwerte gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Aaron Wojte/Tanja Winninger
Delegierte VO der KOM für Konzessionen
Delegierte VO der KOM für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- & Bauaufträge sowie für Wettbewerbe
