KOM startet Antisubventionsverfahren zu batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China
Nachdem die KOM-Präsidentin in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union (SOTEU) bereits ankündigte, entsprechend vorzugehen, hat die KOM am 4. Oktober offiziell das Antisubventionsverfahren wegen unzulässiger Subventionen für den Import von batterieelektrischen Fahrzeugen aus China eingeleitet.
Im Antisubventionsverfahren wird nun geprüft, (1) ob die zu untersuchende Ware mit Ursprung im betroffenen Land subventioniert und (2) ob der Wirtschaftszweig der Union durch die subventionierten Einfuhren geschädigt wird. Dazu wird die KOM Informationen von sogenannten „Interessierten Parteien“, d.h. ausführenden Herstellern, Unionsherstellern, Einführern und Lieferanten, in Form eines Stichprobenverfahrens einholen.
Spätestens 13 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung wird die Untersuchung abgeschlossen. Sollte sich auf Basis dieser Untersuchung eine Schädigung des Wirtschaftszweigs durch Subventionen bestätigen, wird die KOM entscheiden, ob es im Interesse der EU liegt einen Ausgleichszoll einzuführen. Dabei besteht die Möglichkeit, zunächst auch vorläufige Zölle einzuführen, jedoch frühestens 60 Tage und spätestens neun Monate nach der Einleitung des Verfahrens. Sowohl über vorläufige als auch endgültige Maßnahmen wird die KOM vier Wochen im Voraus informieren. Tanja Winninger