KOM startet Konsultation zur Allgemeinen Gruppenfreistellungs-VO (AGVO)

© Hanse-Office
Mit der Neufassung will die KOM die AGVO an die derzeitigen sozialen, marktspezifischen und technologischen Rahmenbedingungen anpassen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen vereinfachte Voraussetzungen für geringe Beihilfebeträge, insbesondere für FuE- und Umweltvorhaben sowie für kleine Midcaps und Sozialunternehmen.
KMU sollen durch flexiblere Risikofinanzierung und steuerliche Anreize für Mitarbeiterbeteiligungen leichter Zugang zu Fördermitteln erhalten. Betriebsbeihilfen für erneuerbare Energien werden ausgeweitet, u. a. durch den Wegfall der bisherigen Gesamtmittelobergrenze von 300 Mio. €. Höhere Beihilfeintensitäten sind zudem für Energieeffizienzmaßnahmen im sozialen und erschwinglichen Wohnungsbau vorgesehen.
Die FuE- und Innovationsförderung wird auf junge Unternehmen mit schwacher Kapitalbasis ausgeweitet; auch Cluster- und Testinfrastrukturen werden leichter förderfähig. Zudem wird die zulässige Größe von Flughäfen, die für Betriebsbeihilfen in Betracht kommen, erhöht.
Mitgliedstaaten und alle anderen Interessenträger wurden von der KOM aufgefordert, bis zum 23. April zum Entwurf der AGVO Stellung zu nehmen. Tanja Winninger
