KOM startet Sondierung zu Leitlinien für drittstaatliche Subventionen
Am 5. März hat die KOM eine Aufforderung gestartet, um Rückmeldungen zu den Hauptzielen, dem Anwendungsbereich und dem Kontext der neuen Leitlinien für die Anwendung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen einzuholen.

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Die Leitlinien sollen für Klarheit bei der Anwendung der VO für drittstaatliche Subventionen sorgen und Eindeutigkeit herstellen in Bezug auf die Bewertung von Verzerrungen durch ausländische Subventionen, die Anwendung einer Abwägungsprüfung sowie die Prüfung von Verzerrungen im öffentlichen Vergabeverfahren. Die Leitlinien werden sich außerdem mit der Anwendung der Befugnis der KOM befassen, die vorherige Anmeldung von Zusammenschlüssen bzw. die Meldung von drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens auch dann zu verlangen, wenn die in der VO festgelegten Anmelde- bzw. Meldeschwellen unterschritten werden.
Die Einreichung von Stellungnahmen ist bis zum 2. April möglich. Eine Konsultation zum Leitlinienentwurf soll im Laufe dieses Jahres folgen. Die finalen Leitlinien sollen dann spätestens am 13. Januar 2026 vorliegen. Tanja Winninger