KOM strebt Halbierung des Pestizideinsatzes an
Pestizide überschreiten in einigen Oberflächengewässern der EU ihren Schwellenwert. Einige von ihnen tragen außerdem zum Rückgang von Bestäuberpopulationen bei und sind v. a. für Anwender, aber auch für gefährdete Bevölkerungsgruppen und Kinder besonders gesundheitsschädlich. Trotzdem geht die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der EU kaum zurück.
Deshalb hat die KOM am 22. Juni einen Vorschlag zur Überarbeitung der RL über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden vorgelegt. Diese soll in eine VO umgewandelt werden, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. In einem ersten Schritt soll das Sprühen von Pestiziden in empfindlichen Gebieten verboten werden. Darunter fallen u. a. städtische Grünflächen, Spielplätze, Schulen und Natura-2000-Gebiete. Bis 2030 soll die Verwendung chemischer Pestizide und das von ihnen ausgehenden Risiko auch auf allen übrigen Flächen verbindlich um 50 % verringert werden.
Umgesetzt werden soll dies z. B. über eine bessere Implementierung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und über eine bessere Verwendung von Alternativen mit geringem Risiko. Die Nutzer von Pestiziden sollen beim Übergang zu einer nachhaltigeren Verwendung unterstützt werden. Karsten Gödderz
VO-Vorschlag der KOM (EN)